Bürgerzugang

    1. Der „einfache“ Bürgerzugang ist das Recht Unterlagen, Informationen oder Daten zu beantragen, wovon die Veröffentlichung verpflichtend von den geltenden Gesetzesbestimmungen vorgesehen ist (Art. 5, GvD Nr. 33/2013), falls die Kammer ihrer Veröffentlichungspflicht auf deren Webseite nicht nachkommen sollte. Der Antrag auf Bürgerzugang bedarf keiner Begründungspflicht, ist unbegrenzt mit Bezug auf der subjektiven Legitimierung und unentgeltlich.

    Das Verwaltungspersonal wird den Antrag bearbeiten und an den RPCT oder an das Ausschussmitglied, welches den RPCT im Falle einer Verhinderung oder Abwesenheit ersetzen wird, weiterleiten.

    Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Bozen hat als RPCT RA Andrea Esposito aus Bozen ernannt, welcher über die Befugnis verfügt, über die Anträge auf einfachen Bürgerzugang zu entscheiden.

    Inhaber der Ersatzbefugnis bei verspäteter oder fehlender Antwort ist der Kammersekretär RA Karl Pfeifer.

    Die Anträge müssen an die offiziellen Adressen des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Bozen gerichtet werden, mittels Mail an die Adresse info@ordineavvocati.bz.it oder mittels ZEP an die Adresse ordineavvocati.bz@pec.it.


    2.Der “allgemeine” Bürgerzugang ist gemäß Art. 5, Abs. 2 des GvD Nr. 33/2013 das Recht auf Zugang zu sämtlichen weiteren Daten und Unterlagen der öffentlichen Verwaltungen welche nicht bereits der Veröffentlichungspflicht unterliegen. Diese zweite Form des Bürgerzugangs unterliegt jedoch einigen Einschränkungen zum Schutze rechtlich relevanter öffentlicher und privater Interessen gemäß Art. 5-bis.

    Die Befugnis zur Entscheidung über die Anträge auf allgemeinen Bürgerzugang steht dem RPCT in der Person von RA Andrea Esposito zu.

    Die Anträge auf allgemeinen Bürgerzugang müssen an die offiziellen Adressen des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Bozen gerichtet werden, mittels Mail an die Adresse info@ordineavvocati.bz.it oder mittels ZEP an die Adresse ordineavvocati.bz@pec.it.


    3. Antrag auf Zugang zu Verfahren oder Unterlagen „G. Nr. 241/90”:

    Zwecks Wahrung der eigenen Rechte kann der Bürger Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen der öffentlichen Verwaltung oder die Ausstellung von Kopien davon beantragen. Gemäß Artt. 22 uu.ff. des G. Nr. 241/90 muss der Antragsteller über ein direktes, konkretes und aktuelles Interesse verfügen und im Antrag dieses qualifizierte Interesse mittels einer ausdrücklichen Begründung nachweisen.

    Die Anträge müssen an die offiziellen Adressen des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Bozen gerichtet werden, mittels Mail an die Adresse info@ordineavvocati.bz.it oder mittels ZEP an die Adresse ordineavvocati.bz@pec.it.


    Register der Bürgerzugänge
    Richtlinien ANAC Beschluss Nr. 1309/2016
    Verzeichnis der Zugänge Bestätigung RPCT 18 05 2022

    Letzte Änderung

    28 Oktober 2022, 15:45