Komitee für Chancengleichheit

    Die Zusammensetzung des Komitees

    Das Komitee für Chancengleichheit setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die in den Berufs- und Sonderverzeichnissen des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Bozen eingetragen sind. Drei Mitglieder werden aus den eingetragenen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen gewählt; die gewählten Mitglieder bestimmen, wer von ihnen als Präsident*in und wer als Vizepräsident*in fungiert.

    Die beiden anderen Mitglieder werden wie folgt ernannt: ein Mitglied vom Komitee für Chancengleichheit selbst als Vertreter*in der Rechtsanwaltsanwärter*innen und das andere Mitglied vom Ausschuss der Rechtsanwaltskammer als Bindeglied zwischen dem Rat der Rechtsanwaltskammer und dem Komitee für Chancengleichheit.

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der geltenden Geschäftsordnung (pdf)


    Mitglieder des Komitees

    Präsidentin:RA Dr. Silvia BASILE
    Vizepräsident und Sekretär:RA Dr. Alessandro POLENTA
    MitgliedRA Dr. Marco SANTILLO
    VertreterIn der Rechtsanwaltsanwärter/Innen:Dr. Corrado FINOCCHIARO
    Verbindingsmitglied zwischen RAK und Komitee:RA Dr. Luca CRISAFULLI

    Aufgaben

    Das Komitee für Chancengleichheit des Rates der Rechtsanwaltskammer legt seine Aufgaben in Artikel 3 der eigenen Geschäftsordnung fest.

    In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Bozner Komitee für Chancengleichheit Teil des Netzwerks der Komitees für Chancengleichheit der Rechtsberufe des Ausschusses der nationalen Rechtsanwaltskammer ist.

    Das Bozner Komitee für Chancengleichheit verfolgt daher dieselben Ziele, die in der Satzung des besagten Netzwerks festgeschrieben sind und wie folgt zusammengefasst werden können: Förderung der Stellung der Frau, Gewährleistung gleicher Arbeitsbedingungen für Frauen im Anwaltsberuf sowie Überwindung kritischer Aspekte, die sich aus der Schwierigkeit ergeben, die Familienbetreuung mit der Arbeit, der Ausbildung und der beruflichen Fortbildung in Einklang zu bringen.

    Zusätzlich zu diesen in der eigenen Geschäftsordnung und im Statut des Netzwerks der Komitees für Chancengleichheit festgelegten Zielen hat das Komitee für Chancengleichheit der Rechtsanwaltskammer Bozen beschlossen, weitere Diskriminierungen innerhalb der Südtiroler Anwaltschaft zu berücksichtigen und sich dabei auch an nationalen und transnationalen Erfahrungen zu orientieren. In diesem Sinne möchte sich das Komitee für Chancengleichheit – neben der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts – auch mit den Themen Ableismus, sexuelle Orientierung, Geschlechtsausdruck, Alter und intersektionelle Diskriminierung befassen, um den Umfang der Interventionen zunehmend zu erweitern.

     


    Massnahmen

    Die Bestrebungen des Ausschusses für Chancengleichheit dürfen nicht nur Bestrebungen bleiben, sondern müssen in die Praxis umgesetzt werden.

    Das Komitee für Chancengleichheit nimmt daher gerne Empfehlungen und Anregungen von Kolleginnen und Kollegen des Gerichtsbezirks sowie von anderen Komitees für Chancengleichheit aus dem Netzwerk auf nationaler Ebene entgegen.

    Es erscheint daher wichtig, dass die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Rechtsanwaltskammer Bozen jegliche Diskriminierungsvorfälle in unserem Gerichtsbezirk melden.

    In seiner langjährigen Tätigkeit hat unser Komitee erreicht, dass im Protokoll für die Durchführung von Verhandlungen, das im Jahr 2007 genehmigt wurde, als Grundsatz zum Schutz der Mutterschaft und der Kinder festgelegt wurde, dass "der Richter bei der Anberaumung der Verhandlungen vorhersehbare künftige Hindernisse im Zusammenhang mit der Schwangerschaft der Rechtsanwältinnen sowie angezeigte schwerwiegende Bedürfnissen der Kinder angemessen berücksichtigt, insbesondere wenn sie die ersten Lebensmonate betreffen".

    Das Komitee erwägt gegenwärtig eine weitere Änderung, um schwangeren Kolleginnen den Vorrang für Verhandlungstermine einzuräumen.

    In der Vergangenheit war das Komitee für Chancengleichheit an einer Reihe von Sensibilisierungsprojekten auf lokaler Ebene beteiligt, wie zum Beispiel im Rahmen des "gemeinsamen Netzwerks gegen geschlechtsspezifische Gewalt", das von der Abteilung für Sozialpolitik und Chancengleichheit der Stadt Bozen ins Leben gerufen wurde, an Kursen zur Selbstbehauptung und zur Bewältigung von Schwierigkeiten für Rechtsanwältinnen im Umgang mit der Mandantschaft sowie an Beiträgen zur Organisation von Konferenzen, Studientagen und runden Tischen zu Themen, die für den Ausschuss für Chancengleichheit von Interesse sind.

    Insbesondere wurde im Jahr 2021 ein aus mehreren Treffen bestehender Kurs im Bereich Antidiskriminierung abgehalten, in den die Komitees für Chancengleichheit der Kammern von Bozen, Trient und Rovereto involviert waren und an dem Referenten aus unterschiedlichen Disziplinen teilgenommen haben.

    Einige aktuelle Projekte betreffen die Erstellung eines anonymisierten Berichts über die Wahrnehmung von Diskriminierungen im Südtiroler Rechtswesen, die Mitteilung über Antidiskriminierungsveranstaltungen in der Autonomen Provinz Bozen und auf nationaler Ebene sowie die Verbesserung bestehender Protokolle.


    Letzte Änderung

    19 Januar 2024, 16:26