Der Ausschuss

    Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer wählen einen Ausschuss, der für 4 Jahre im Amt bleibt und derzeit von 11 Kammerräten gebildet wird.

    Die Ausschussmitglieder wählen aus den eigenen Reihen den Präsidenten, der die Rechtsanwaltskammer vertritt, sowie den Kammersekretär, der auch das Amt des Vizepräsidenten ausübt, und den Schatzmeister.


    Andere Organe


    Letzte Änderung

    9 November 2022, 09:36