Beschwerde
Einreichung einer Beschwerde
Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bozen unterliegen den in der Berufsordnung festgelegten Verhaltensregeln.
Etwaige Beschwerden über das Verhalten von Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Bozen müssen mittels Einschreiben (mit Rückantwort), E-Mail oder ZEP versendet oder nach Terminvereinbarung im Sekretariat der Rechtsanwaltskammer hinterlegt werden und müssen Folgendes enthalten
- die Personalien des betroffenen Anwalts;
- der ihm zur Last gelegte Sachverhalt und/oder das ihm vorgeworfene Verhalten;
- die für die Bewertung des Falles als nützlich erachteten Unterlagen;
- Kopie eines gültigen Ausweises;
Nach Eingang der Beschwerde benachrichtigt der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer das Mitglied und leitet die Unterlagen an den zuständigen Disziplinarrat weiter.
Das Verfahren ist in den Artikeln 50 ff. des Gesetzes Nr. 247/2012 geregelt.
Bezirksdisziplinarrat von Trient
Hauptsitz: Via Carlo Dordi n. 8, 38122 - TRIENT
ZEP: consigliodistrettualedisciplina.taa@pec.it
Der Bezirksdisziplinarrat von Trient ist zuständig für die drei Rechtsanwaltskammern des Bezirks (Trient, Bozen und Rovereto).
Zur Website des Bezirksdisziplinarrats Trient.
FAQ
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitz oder Domizil, Telefon oder Mobiltelefon und, falls vorhanden, E-Mail oder zertifizierte E-Mail-Adresse der Person, die die Beschwerde einreicht. Eine Kopie eines gültigen Ausweises muss beigefügt werden.
Die Beschwerde kann:
- telematisch an die ZEP-Adresse ordineavvocati.bz@pec.it gesendet werden (die ZEP-Adresse der Kammer empfängt nur Nachrichten von ZEP-Adressen);
- mittels E-Mail an die E-Mail-Adresse info@anwaltskammer.bz.it gesendet werden (in diesem Fall ist die Zustellung der Nachricht jedoch nicht gewährleistet);
- mittels Einschreiben an die Rechtsanwaltskammer Bozen, Justizpalast, Gerichtsplatz Nr. 1 - 39100 Bozen geschickt werden;
- nach Vereinbarung direkt beim Sekretariat der Rechtsanwaltskammer Bozen, Justizpalast, Gerichtsplatz 1 - 39100 Bozen, hinterlegt werden.
Nach Einreichung der Beschwerde übermittelt der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer dem Mitglied eine Kopie der Beschwerde mit der Aufforderung, innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Mitteilung beim zuständigen Bezirksdisziplinarrat von Trient Stellung zu nehmen oder beim Bezirksdisziplinarrat von Triest, wenn sich die Beschwerde gegen ein Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Bozen richtet.
Für Auskünfte wenden Sie sich bitte ausschließlich an den zuständigen Bezirksdisziplinarrat (die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Website oder auf jener der Rechtsanwaltskammer Triest).
Es fallen keine Kosten an, mit Ausnahme der Versandspesen für das Einschreiben und etwaiger Reisekosten, sollte der Bezirksdisziplinarrat die Zeugenaussage beantragen.

Letzte Änderung
11 November 2022, 10:08