Überschuldungsstelle

    Die Rechtsanwaltskammer hat in Umsetzung des Gesetzes Nr. 3/2012 die sogenannte Überschuldungsstelle (OCC) gegründet.

    Die Überschuldungsstelle wurde mit Datum 09.08.2017 in der Sektion A unter Nr. 127 im Register der Überschuldungsstellen, welches vom Justizministerium geführt wird, eingetragen.

    Mit der Gründung der Überschuldungsstelle hat die Rechtsanwaltskammer die Absicht verfolgt, ein neues Instrument all jenen Rechtssubjekten zur Verfügung zu stellen, welche sich in einer Krisensituation befinden jedoch keinen Konkurs anmelden und auch von keinem anderen Insolvenzverfahren Gebrauch machen können, damit sie in dem Versuch unterstützt werden, die Schulden zu stunden und zu einem Vergleich mit den Gläubigern zu gelangen oder, alternativ dazu, einen Vermögensliquidierungsplan zu erstellen.

    Die Überschuldungsstelle kann von allen Verbrauchern, Freiberuflern, kleinen Handwerksbetrieben, Landwirten, Start-Up-Unternehmen und nicht gewinnorientierten Körperschaften in Anspruch genommen werden.

    Bei Hinterlegung des entsprechenden Antrages am Landesgericht werden alle Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner vom zuständigen Richter ausgesetzt. Bei Abschluss des Verfahrens geht der Schuldner schuldenfrei daraus hervor.

    Die Kosten des Verfahrens sind mit Ministerialdekret festgelegt und zwar gemäß der unten veröffentlichten Tariftabelle, weshalb sie dem Schuldner bereits bei Beginn des Verfahrens bekannt sind.

    Vorstand der Überschuldungsstelle im Zeitraum 2023-2026:

    PräsidentRA Dr. Karl PFEIFER
    Schatzmeister/VerantwortlicheRA Dr. Annalisa ESPOSITO
    SekretärRA Dr. Andrea ESPOSITO
    VorstandsmitgliedRA Dr. Ivo DEOLA
    VorstandsmitgliedRA Dr. Nelly LESCIO
    Wissenschaftlicher KoordinatorProf. Giovanni LOMBARDO

    Verzeichnis der erteilten Aufträge

    Im Sinne des Art. 6 Abs. 3 des Ministerialdekrets Nr. 202/2014 werden die zum 16.01.2024 am Verantwortlichen der Dienststelle erteilen Aufträge veröffentlicht: download

     

    Gesetzesquellen

    - Gesetz Nr. 03/2012
    - Ministerialdekret nr. 202/2014
    - Gesetz Nr. 176/2020
    - Einheitstext der Unternehmenskrise (in Kraft seit 15.07.2022)


    Letzte Änderung

    18 März 2024, 13:30