Die Anwaltskammern wurden mit Gesetz Nr. 1938 vom 09.06.1874, welches die Ausübung des Berufes des Rechtsanwaltes und jenes des Prokurators regelte, eingeführt. Die Durchführung besagten Gesetzes erfolgte über die mit Königlichem Dekret Nr. 2012 vom 26.07.1874 erlassenen Vorschriften, welche schließlich vom D.P.R. Nr. 248 vom 13.12.2010 abgeschafft wurden.
Später, mit Königlichem Dekret Nr. 747 des 06.05.1926, wurden die Einrichtungen des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer und des Disziplinarrates der Prokuratoren aufgelöst und die Königlichen Provinzkommissionen eingeführt, welche im Jahr 1933, bei gleichzeitiger Zuteilung der Funktionen der beruflichen Vertretung der Rechtsanwälte an die Nationale faschistische Konföderation der Freiberufler und Künstler sowie an die Faschistische Gewerkschaft der Rechtsanwälte und Prokuratoren, abgeschafft wurden.
Nach dem Jahr 1945, wurde, mit der Abschaffung des Großteils der während des Faschismus erlassenen Gesetze, die Kammer der Rechtsanwälte und Prokuratoren wiedereingeführt und zu einer Körperschaft vereint, welcher die Vertretungs- und Disziplinarfunktionen unseres Standes übertragen wurden.
Bei der Sichtung von Informationen betreffend die Geschichte unseres Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Bozen, wurden die Protokollbücher der Ausschusssitzungen ab dem Jahr 1930 aufgefunden. Die Nachforschungen werden jedenfalls fortgeführt, um weitere Unterlagen zu sammeln, die eine vollständige Rekonstruktion der Geschichte unserer Kammer ermöglichen, mit dem Zweck, dass alle die Ursprünge unseres Ausschusses kennenlernen und die Grundwerte der Anwaltschaft schätzen und verteidigen.
Die Mitarbeit all jener, die in irgendeiner Weise hierzu einen Beitrag leisten möchten, ist willkommen.