Sonderkurator für Minderjährige

    Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Bozen organisierte einen Weiterbildungskurs für Rechtsanwälte für die Ausübung der Funktion als Spezialkurator für Minderjährige in Zivil- und Strafsachen. Ziel des Kurses war es unter anderem, ein Verzeichnis zu führen und aktuell zu halten, das den Gerichtsämtern anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes 206/2021 zur Einführung des Familiengerichts zur Verfügung gestellt werden kann.

    Diejenigen, die nach Abschluss des Kurses im Mai 2022 eine Teilnahmebescheinigung erhalten hatten, konnten die Aufnahme in das Verzeichnis der Sonderkuratoren für Minderjährige in Zivil- oder Strafsachen beantragen, wobei stets die Pflicht zur beruflichen Kompetenz und Fortbildung sowie die vorrangige Pflicht zur Loyalität und Fairness gemäß den Berufsregeln zu berücksichtigen sind.

    In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die vom CNF ausgearbeiteten Empfehlungen für Rechtsanwälte, die als Sonderkurator für Minderjährige tätig sind. 

    Um die Zuverlässigkeit des Verzeichnisses sicherzustellen, hat der Kammerausschuss mit Beschluss vom 5.7.2022 ein Regelement verabschiedet. Dieses Reglement legt die Anforderungen für die Eintragung und den Verbleib im genannten Verzeichnis fest, das jährlich überprüft wird.

    Der Antrag auf Eintragung erfolgt unter Verwendung des von der Kammer bereitgestellten Formulars.

     


    Letzte Änderung

    10 Oktober 2023, 11:27