Bürgerschalter

    Gemäß Artikel 30, Absatz 1, Artikel 35, Absatz 1 Buchstabe u) und Artikel 30, Absatz 3 des Gesetzes Nr. 247/2012, sowie in Anwendung der Bestimmungen der CNF-Durchführungsverordnung Nr. 2 vom 19.04.2013 stellt der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Bozen den Bürgern des Bezirks über seine turnusmäßig wechselnden Ratsmitglieder, sowie über andere in einer entsprechenden Liste eingetragene Rechtsanwälte, einen Informations- und Orientierungsdienst über anwaltliche Leistungen und den Zugang zur Justiz zur Verfügung, wobei jegliche Beratungstätigkeit ausgeschlossen ist.

    Nach Terminvereinbarung über das Sekretariat der Rechtsanwaltskammer, die telefonisch während der Öffnungszeiten (0471 282221) oder per E-Mail (info@anwaltskammer.bz.it) möglich ist, kann ein informelles Gespräch am Sitz des Rechtsanwaltskammer am Landesgericht Bozen, 3. Stock, Zimmer 344, oder auch telefonisch (bitte geben Sie im Zuge Ihrer Anfrage Ihre Handynummer an) vereinbart werden.

    Der Zugang zum Schalter ist völlig kostenlos; aufgrund der großen Anzahl von Anfragen ist das Gespräch jedoch auf etwa 30 Minuten pro Anfrage zu beschränken.

    Eine vollständige Liste der Informations- und Orientierungsleistungen finden Sie in den Artikeln 2 und 3 der genannten CNF-Durchführungsverordnung Nr. 2 vom 19.04.2013.

    Es wird daran erinnert, dass es dem Rechtsanwalt, der die Leistungen des Büroschalters erbringt, sowie seinem Ehegatten, seinen Verwandten bis zum zweiten Grad und seinen Mitarbeitern, Partnern und Kollegen, die in derselben Kanzlei tätig sind, Folgendes untersagt ist:

    1. die Namen von Rechtsanwälten zu nennen, die Mandate im Zusammenhang mit der Angelegenheit, für die Informationen und Orientierungshilfe bereitgestellt werden, übernehmen können;
    2. von der von den Leistungen des Bürgerschalters begünstigten Person Mandate hinsichtlich der Angelegenheit, für die Informationen und Orientierungshilfe bereitgestellt werden, anzunehmen.

    Letzte Änderung

    15 November 2022, 12:45