Beschwerden

    Die Rechtsanwälte, die Mitglieder des Ausschusses der Rechtanwaltskammer sind, stehen den Bürgern abwechselnd für eventuelle Fragen oder Beschwerden bezüglich der Tätigkeit bzw. des Verhaltens der Rechtsanwälte zur Verfügung.

    Der Sinn dieser Sprechstunde besteht darin, eine Nähe zwischen Bürger und Rechtsanwalt herzustellen, indem Informationen über die Rechte des Klienten in seiner Beziehung zum Rechtsanwalt gegeben werden. Derzeit wird die Sprechstunde jeden Montagvormittag, nach vorheriger Terminabsprache, am Sitz der Rechtsanwaltskammer abgehalten.

    Jeder Bürger, der der Ansicht ist, dass ein eingetragener Rechtsanwalt sein Mandat nicht korrekt erfüllt hat, kann nicht nur zur Sprechstunde erscheinen, sondern auch dem Ausschuss der Rechtanwaltskammers eine Prüfungsanfrage vorlegen. Diese Prüfungsanfrage muss schriftlich und durch Unterlagen belegt sein.

    Je detaillierter die Prüfungsanfrage ist, desto einfacher ist es für den Ausschuss der Rechtanwaltskammer, festzustellen, ob und in welchem Maße ein Rechtsanwalt eventuell gegen die Berufsordnung verstoßen hat.

    Die vom Ausschuss der Rechtanwaltskammer erfolgte Prüfung bezieht sich nur auf die beruflich korrekte Ausübung des Mandates des Rechtsanwaltes und hat keinerlei unmittelbare juristische Wirkungen; dafür muss nämlich auf jeden Fall der Gerichtsweg beschritten werden.

    Die Leistungen im Rahmen der Sprechstunde sind zur Gänze unentgeltlich.


    Schlichtungsversuch zwischen Kunden und Rechtsanwalt

    Laut Berufsgesetz kann der Kunde bei Streitigkeiten mit seinem Rechtsanwalt im Zusammenhang mit der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs einen Schlichtungsversuch seitens der Rechtsanwaltskammer beantragen. Zur Durchführung des Schlichtungsversuches ist es notwendig, dass die andere Partei (Rechtsanwalt) ihr Einverständnis gibt.

    In diesem Fall setzt die Rechtsanwaltskammer einen Termin für ein Treffen zwischen den Parteien fest und bemüht sich um eine Einigung. Bei Einigungen, die Honorarforderungen betreffen, wird ein Protokoll erstellt. Falls dieses in der Kanzlei des Landesgerichts hinterlegt wird, stellt das Gericht eine vollstreckbare Ausfertigung desselben aus.

    Beantstandung von Kostennoten

    Beabsichtigt ein Bürger die Kostennote eines Rechtsbeistandes zu beanstanden, hat er die Möglichkeit einen Antrag auf Schlichtung zu stellen.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Liquidierung der Kostennote nur vom direkt betroffenen Rechtsanwalt beantragt werden kann.


    Letzte Änderung

    15 November 2022, 12:36