Solidaritätsbeitrag für rechtlichen Beistand für Frauen, Opfer von Gewalt und Misshandlung

    Am 20.12.2023 ist zwischen der Rechtsanwaltskammer und der Autonomen Provinz Bozen das Einvernehmensprotokoll unterzeichnet worden, das den Solidaritätsbeitrag für rechtlichen Beistand für Frauen, Opfer von Gewalt und Misshandlung, gemäß Art. 12 des Landesgesetzes vom 9. Dezember 2021 Nr. 13 zum Gegenstand hat.
    In Durchführung dieses Protokolls hat die RAK am 16.01.2024 beschlossen, die Liste gemäß Punkt 1) desselben Protokolls, unterteilt für den zivil – und strafrechtlichen Bereich, einzurichten, wo jene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen eingetragen werden, die den entsprechenden Antrag stellen und im Besitz der Zuständigkeiten oder der spezifischen und dauerhaften Ausbildung im Bereich des rechtlichen Beistandes für Frauen, Opfer von Gewalt und Misshandlung, sind.

    Einvernehmensprotokoll vom 20.12.2023

    Liste der Rechtsanwälte für den zivil – und strafrechtlichen Bereich


    Letzte Änderung

    29 April 2024, 13:31