Prozesskostenhilfe

    Referenztexte und - vorschriften

    Richtlinien für die Liquidierung

    Es wurde ein Protokoll  über die Anwendung der vom M.D. 55/2014 vorgesehenen Parameter für die Liquidierung von Honoraren der Verteidiger von Personen, welche zur Prozesskostenhilfe zugelassen sind (Art. 74 des Einheitstextes zur Prozesskostenhilfe) und gleichgestellten Personen, an Mitarbeiter der Justiz (Art. 115 des Einheitstextes), an insolvente Angeklagte, welche durch einen Pflichtverteidiger verteidigt werden (Art. 116 des Einheitstextes), an erklärte oder de facto unauffindbare Angeklagte (Art. 117 des Einheitstextes), für vor dem Landesgericht von Bozen und dem Oberlandesgericht Trient - Aussentelle von Bozen behängenden Verfahren unterzeichnet.

    Für die Einsichtnahme in die Dokumente verweisen wir auf die Sektion Transparente Verwaltung - weitere Inhalte - zustätzliche Informationen.


    Letzte Änderung

    2 Januar 2024, 09:33