Gewährungsakten

    Die Rechtsanwaltskammer Bozen kann Subventionen, Beiträge, Zuschüsse und wirtschaftliche Vergünstigungen an Personen, öffentlichen und privaten Körperschaften aufgrund eines berechtigten Interesses der Kammer an der Unterstützung der Initiative gewähren.

    Das Verfahren wird auf Antrag des Interessierten eingeleitet und die entsprechende Bewertung obliegt dem Ausschuss der Rechtsanwaltskammer.

    Für die Jahre 2021 und 2022 wurde versuchsweise der Betrag in Höhe von Euro 150,00 als Mutterschaftsbeitrag zu Gunsten jener Kolleginnen gewährt, welche in den Jahre 2021 und 2022 Kinder zur Welt gebracht oder Minderjährige adoptiert haben. Um Missverständnisse bezüglich der Gewährung des genannten Beitrags zu vermeiden wird darauf hingewiesen, dass dieser nicht von der Entrichtung des Jahresbeitrags an die Kammer befreit.

    Mit Beschluss vom 24.05.2022 (pdf) wurde die wirtschaftliche Unterstützung (Sponsoring) der Initiative „Moot Court 2022“, die von der Universität Innsbruck (Österreich) über den Verein ELSA Italienische Angelegenheiten in Innsbruck organisiert wird, mit einem finanziellen Beitrag von 1.000,00 € bewilligt.

    Bislang wurden keine Zuschüsse und Beiträge über Euro 1.000,00 ausgezahlt.

    Letzte Änderung

    27 Dezember 2022, 15:16