XI Regionaler Anwaltskongress in Bozen – Anwaltsfest

Datum:
7 Mai 2024

    Der Kammerrat der Rechtsanwaltskammer Bozen

    ist erfreut mitteilen zu können,dass das Bozner Anwaltsfest am

    FREITAG, DEN 31. MAI 2024 VON 19.30 BIS 1.00 UHR

    stattfinden wird.

    Am Fest – welches im Zuge desRegionalen Anwaltskongresses organisiert wird – dürfen alle Rechtsanwälte/innenund Praktikanten/innen unabhängig von der Teilnahme am Kongress teilnehmen.

    Da eine solche Veranstaltung eine gewisse Organisation voraussetzt,ersuchen wir die Mitglieder darum, innerhalb 17.05.2024 die Anmeldung zumAnwaltsfest über Sfera vorzunehmen und den Beitrag von Euro 49,00 zu bezahlen.

    Wer von einer oder von zwei Personen begleitet wird, wird ersucht, eineweitere Überweisung des Beitrages für die Begleiter (jeweils 49,00 Euro) auffolgendes Konto vorzunehmen:

    IT02W0604511607000005005319 Südtiroler Sparkasse

    wobei der Name der Begleitpersonen und jener des Anwaltes, welcherbegleitet wird, anzugeben ist.

    Das Fest findet in der „NOISTERIA“A. Volta-Straße 15 in Bozen, statt und umfasst

    80er-Jahre-Musik mit DJ;

    Aperitif mit stehendem Fingerfood

    Canapés mit verschiedenen Mousses;

    Schüttelbrot;

    Focaccia mit Mortadella,Pistazien und Burrata pugliese;

    Bruschette brise;

    Spieße mit Mozzarella, Kirschtomaten und Basilikum;

    Crostini mit Lachs;

    Pizza;

    ***

    Lagrein-Risotto mit Almkäse (Flying Buffet)

    ***

    Tiramisu

    Pastete Mignon

    ***

    Inbegriffen ist ein Getränk pro Person.

    Weitere Getränke zumSelbstkostenpreis.

    Um sich einzuschreiben, müssen Sie

     

    1. sich auf FormaSFERA in Ihrem reserviertenBereich einloggen, und vom Menü die Rechtsanwaltskammer “BOZEN” wählen und für das Fest anmelden;
    2. umdie Anmeldung zu vervollständigen, müssen Sie INNERHALB VON ZWEI TAGEN AB ANMELDUNG AUF SFERA folgende Unterlagenper Email an formazione@ordineavvocati.bz.it schicken:
    3. a)Übermittlung der Daten zum Zweck der Ausstellung derentsprechenden Rechnung;
    4. c)bei kumulativen Zahlungen (z. B. für Anwaltssozietäten)müssen die Namen der Teilnehmer, auf die sich die Zahlung bezieht, genauangegeben werden;

     

    Bitte beachten Sie,dass die Anmeldegebühr sowohl bei Abwesenheit/Nichterscheinen als auch beiStornierung nicht rückerstattet wird. Im Falle einer Absage der Veranstaltungaufgrund höherer Gewalt wird die gezahlte Anmeldegebühr unverzüglich zurückerstattet,es erfolgt jedoch keine Erstattung von etwaigen Kosten, die den Teilnehmern ausirgendeinem Grund entstanden sind.

    Letzte Änderung

    7 Mai 2024, 11:01