XI Regionaler Anwaltskongress in Bozen

Datum:
26 April 2024

Die Anmeldung für den XI. Regionalen Anwaltskongress, der am 30., 31. Mai und 1. Juni 2024 in Bozen stattfinden wird, ist ab Montag, den 29 April 2024 möglich.

Im Anhang finden Sie das Veranstaltungsprogramm mit allen Themen und Referenten.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass am Freitag, 31. Mai und am Samstag, 1. Juni der Schalter der Fürsorge- und Pensionskassa („Cassa Forense“) für Auskünfte über die persönliche Position zur Verfügung steht.

Für jeden Vortrag werden die folgenden Bildungsguthaben anerkannt:

Donnerstag 30.05.2024

Lectio magistralis von 15.00 bis 19.00 Uhr: Nr. 4 BGH von davon Nr. 1 in den Pflichtfächern;

Freitag 31.05.2024

• für jede einzelne Veranstaltung (von 9.00 bis 11.00 Uhr; von 11.00 bis 13.00 Uhr; von 15.00 bis 17.00 Uhr; von 17.00 bis 19.00 Uhr): Nr. 3 BGH;

Samstag 01.06.2024

• für jede einzelne Veranstaltung in den nicht-Pflichtfächern (von 9.00 bis 11.00 Uhr; von 11.00 bis 13.00 Uhr): Nr. 3 BGH;

• für jede einzelne Veranstaltung in den Pflichtfächern (von 9.00 bis 11.00 Uhr; von 11.00 bis 13.00 Uhr): Nr. 3 BGH in den Pflichtfächern;

Die Teilnahmegebühr für die gesamte Veranstaltung beträgt 100,00 Euro.

Im Zuge des Regionalen Anwaltskongresses findet am Freitag, den 31. Mai (19.30 – 1.00 Uhr) das Bozner Anwaltsfest statt, an der alle Rechtsanwälte/innen und Rechtsanwaltsanwärter/innen unabhängig von ihrer Teilnahme am Kongress teilnehmen können. Das Fest findet in der NOISTERIA in Bozen, Volta Straße 15, statt. Die Kosten für die Teilnahme belaufen sich auf 49,00 Euro pro Person. Nähere Informationen werden folgen.

-.-.-.-.-.-

ANLEITUNG ZUR EINSCHREIBUNG

Um sich zum Anwaltskongress einzuschreiben, müssen Sie

1. sich auf FormaSFERA in Ihrem reservierten Bereich einloggen, und vom Menü die Rechtsanwaltskammer “BOZEN” wählen und dann die einzelnen Events buchen;

2. um die Anmeldung zu vervollständigen, müssen Sie INNERHALB VON ZWEI TAGEN AB ANMELDUNG AUF SFERA folgende Unterlagen per Email an formazione@ordineavvocati.bz.it schicken:

a) Kopie des Bankbeleges über die Einzahlung der Anmeldegebühr in Höhe von Euro 100,00 auf das K/K der Rechtsanwaltskammer Bozen – Anwaltskongress 2024 IT02W0604511607000005005319 bei der Südtiroler Sparkasse;

b) für jene Kollegen/innen, die am Fest der Advokatur teilnehmen wollen, Kopie des Bankbeleges über die Einzahlung von Euro 49,00 pro Person (Mitglied + etwaige Begleiter) auf das K/K der Rechtsanwaltskammer Bozen – Anwaltskongress 2024 IT02W0604511607000005005319 bei der Südtiroler Sparkasse;

c) Übermittlung der Daten zum Zweck der Ausstellung der entsprechenden Rechnung;

d) bei kumulativen Zahlungen (z. B. für Anwaltssozietäten) müssen die Namen der Teilnehmer, auf die sich die Zahlung bezieht, genau angegeben werden;

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldegebühr sowohl bei Abwesenheit/Nichterscheinen als auch bei Stornierung nicht rückerstattet wird. Die Organisation behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort, die Dozenten, das Datum und die Uhrzeiten der Veranstaltung zu ändern. Im Falle einer Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt wird die gezahlte Anmeldegebühr unverzüglich zurückerstattet, es erfolgt jedoch keine Erstattung von etwaigen Kosten, die den Teilnehmern aus irgendeinem Grund entstanden sind.


programma XI Congresso

Letzte Änderung

26 April 2024, 13:44