Fälligkeit Einzahlung Kammerbeitrag 2023 – 31.07.2023

Datum:
26 Juli 2023

    Es wird daran erinnert, dass am 31.07.2023 der Termin für die Zahlung des an diesen Ausschuss gemäß Art. 29 des Gesetzes n. 247/2012 geschuldeten Jahresbeitrages festgesetzt ist. Die Zahlungsaufforderung ist mittels ZEP u/o. Email am 28.06.2023 versendet worden.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Nichtbezahlung des Jahresbeitrags gemäß Absatz 6, Art. 29 des genannten Gesetzes Nr. 247/2012 zur Suspendierung von der Berufsausübung führt

    Letzte Änderung

    4 August 2023, 09:00