Telematische Hinterlegungen bei den Friedensgerichten – Zivilverfahren

Datum:
20 Juni 2023

Ab dem 30. Juni wird die telematische Hinterlegung aller Verfahrensakten im Zivilrecht bei den Friedensgerichten verpflichtend.

In der Zwischenzeit können die Mitglieder Testhinterlegungen durchführen (die Modalitäten und der Zeitplan müssen jeweils mit dem zuständigen Kanzleileiter abgestimmt werden).

Bitte beachten Sie, dass die telematischen Hinterlegungen derzeit keinen rechtlichen Wert haben und dass alle Akten in Papierform eingereicht werden müssen (nur die Papierhinterlegung ist rechtsgültig). Es ist daher ratsam, die telematische Hinterlegung gleichzeitig mit der Hinterlegung in Papierform vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

RA Dr. Daniel Rudi ELLECOSTA
Referent Informatikkommission

Letzte Änderung

4 August 2023, 08:51