Wahlen nationale Anwaltskammer-CNF 2023-2026

Datum:
28 November 2022

    Wir veröffentlichen die Mitteilung des Ministeriums über die Wahlen der nationalen Anwaltskammer-CNF.

    Gemäß den Bestimmungen von Artikel 34 des Gesetzes Nr. 247/2012 berief der Ausschuss eine Sitzung für Wahl des Bezirksmitglieds des CNF für den 19. Dezember 2022 ein.

    Es sei daran erinnert, dass die im  Sonderverzeichnis für die Vertretung vor den höheren Gerichten eingetragene Kollegen, die in den letzten fünf Jahren keine nicht rechtskräftige vollstreckbare Verurteilung wegen einer schwereren Disziplinarstrafe als einer Verwarnung erhalten haben, wählbar sind. Das Gesetz sieht auch die Unvereinbarkeit des Amtes eines Mitglieds des CNF mit dem Amt eines Mitglieds des lokalen Kammerrates, des Verwaltungsrats oder des Delegiertenausschusses der Cassa Forense und eines Mitglieds des regiolalen Dizsiplinarrates  vor und sieht in diesem Zusammenhang vor, dass bei Unvereinbarkeit und Nichtausübung der Option für eines der beiden Ämter innerhalb von dreißig Tagen nach der Verkündung das zuvor ausgeübte Amt automatisch verloren geht.

    Die Bewerbungen müssen innerhalb Montag, 19. Dezember 2022, um 12 Uhr, beim Sekretariat des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer mittels PEC an folgende Adresse ordineavvocati.bz@pec.it eingehen.

    Mitteilung Ministerium Wahlen Mitglied nationale Anwaltskammer 2023-2026

    Letzte Änderung

    27 Dezember 2022, 18:48