Rechnungsprüfer der RAK

Datum:
24 Januar 2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Das Gesetz Nr. 247/2012 hat in den Artt. 25 und 26 die Einrichtung von Rechnungsprüfungskollegien bei den Rechtsanwaltskammern vorgesehen. Gemäß Art. 31 wird diese Funktion bei Kammern mit weniger als 3500 Mitgliedern von einem einzigen Rechnungsprüfer wahrgenommen. Die Rechnungsprüfer bleiben vier Jahre im Amt und können höchstens zweimal hintereinander bestätigt werden.

Unsere Kammer hat die Aufgabe, die Rechnungsprüfer für den Vierjahreszeitraum 2023 – 2026 zu ernennen, gemäß der Ordnung über das Rechnungswesen, die wir als öffentliche Körperschaft ohne Gewinnabsicht mit Vermögens- und Finanzautonomie erlassen haben, auch zum Zwecke die Finanzflüsse und Ergebnisse einsehbar zu machen.

Wir ersuchen daher alle Interessierten, als Rechnungsprüfer dieser Kammer für den nächsten Vierjahreszeitraum zu kandidieren.Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie die Voraussetzungen gemäß Gesetzesdekret Nr. 39/2010 und der Ministerialdekrete Nr. 144/2012 und Nr. 145/2012 erfüllen müssen.

Die Kandidaturen müssen dem Sekretariat der Rechtsanwaltskammer unter Beifügung geeigneter Unterlagen über das Vorliegen der Voraussetzungen bis zum 3. Februar 2023 mittels PEC eingereicht werden.

Mit den besten Grüßen

Avv. RA Dr. Franco BIASI
Präsident Rechtsanwaltskammer Bozen
Avv. RA Dr. Karl PFEIFER
Sekretär Rechtsanwaltskammer Bozen

Letzte Änderung

24 Januar 2023, 14:56