Dauernde Weiterbildung: Jahr 2023
Datum:
23 Januar 2023
Die Nationale Anwaltskammer CNF teilt mit Schreiben vom 13.01.2023 mit, dass
- das Jahr 2023 für das Triennium gemäß Absatz 3 des Art. 12 des Reglements CNF 6/2014 nicht berücksichtigt wird;
- jede/r seine Weiterbildungspflicht erfüllen kann, indem er mindestens fünfzehn (15) Fortbildungsguthaben erreicht, wovon mindestens drei (3) in den Pflichtbereichen;
- alle Guthaben mittels Online Fortbildungen erzielt werden können.
Die Übersichtstabelle der zu erlangenden Bildungsguthaben in SFERA wird demnächst aktualisiert.
RA Dr. Franco BIASI Präsident Rechtsanwaltskammer Bozen |
RA Dr. Silvia PALER Koordinatorin der Weiterbildungskommission |
Letzte Änderung
23 Januar 2023, 12:26