Dauernde Weiterbildung: Jahr 2023

Datum:
23 Januar 2023

    Die Nationale Anwaltskammer CNF teilt mit Schreiben vom 13.01.2023 mit, dass

    • das Jahr 2023 für das Triennium gemäß Absatz 3 des Art. 12 des Reglements CNF 6/2014 nicht berücksichtigt wird;
    • jede/r seine Weiterbildungspflicht erfüllen kann, indem er mindestens fünfzehn (15) Fortbildungsguthaben erreicht, wovon mindestens drei (3) in den Pflichtbereichen;
    • alle Guthaben mittels Online Fortbildungen erzielt werden können.

    Die Übersichtstabelle der zu erlangenden Bildungsguthaben in SFERA wird demnächst aktualisiert.

    RA Dr. Franco BIASI
    Präsident Rechtsanwaltskammer Bozen
     RA Dr. Silvia PALER
    Koordinatorin der Weiterbildungskommission

    Letzte Änderung

    23 Januar 2023, 12:26