RAK 28.03.2022: Geldwäsche Verdachtsmeldungen Jahr 2021

Datum:
28 März 2022

    RS-Nr. 24/22

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    Die Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet uns, jährlich mit unseren Mitgliedern zu überprüfen, wie viele Verdachtsmeldungen im Bereich der Geldwäsche im Jahr 2021 aufgetreten sind.

    Daher bitten wir Sie, uns zu rein statistischen Zwecken mitzuteilen, ob und wie viele verdächtige Transaktionen Ihre Kanzlei im Jahr 2021 in Sachen Geldwäsche gemeldet hat. Wenn seitens Ihrer Kanzlei keine verdächtigen Transaktionen gemeldet wurden, brauchen Sie auf diese E-Mail nicht zu antworten.

    Sollte es hingegen Meldungen gegeben haben, bitten wir Sie, uns bis zum 30. März 2022 die Anzahl der Vorfälle mitzuteilen, die sich ereignet haben.

    Wir kündigen bereits jetzt an, dass wir im nächsten Monat (30.04.2022) einen Fragebogen zum Thema Geldwäschebekämpfung verschicken werden, um vorerst nur zu statistischen Zwecken die Ordnungsmäßigkeit der Unternehmen zum Thema Geldwäschebekämpfung zu bewerten.

    Letzte Änderung

    17 Mai 2022, 11:52