RAK 21.03.2022: Verhandlungslösung zur Beilegung der Unternehmenskrise – Verzeichnis der unabhängigen Experten

Datum:
21 März 2022

    RS-Nr. 22-22.

    Wie bekannt sein dürfte, ist am 15. November 2021 die im Gesetz Nr. 147 vom 21. Oktober 2021 vorgesehene „Verhandlungslösung zur Beilegung der Unternehmenskrise“ in Kraft getreten.

    Rechtsanwälte, die seit mindestens fünf Jahren eingetragen sind und nachweislich Erfahrung mit Betriebsumstrukturierungen und Unternehmenskrisen haben, können die Eintragung in das Sachverständigenregister beantragen, sofern sie einen Ausbildungskurs von mindestens 55 Stunden absolviert haben.

    Interessierte können das auf der Website der Rechtsanwaltskammer in der Rubrik Formulare/Für Rechtsanwälte (hier)  veröffentlichte Bewerbungsformular ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen mittels PEC an die Adresse ordineavvocati.bz@pec.it  senden.

    Der Antrag wird nur dann an die Handelskammer weitergeleitet, wenn er vollständig in Word- und Excel-Dateien ausgefüllt (beide unter folgendem Link abrufbar: hier) und mit den erforderlichen Unterlagen versehen ist.

    Letzte Änderung

    27 Dezember 2022, 19:01