Protokoll Anwendung Applikation IUDesk Verwaltung der Strafverhandlungen und die Wartezeiten

Datum:
7 Dezember 2022

    RS.Nr.79-2022

    In Anlage übermitteln wir das von der RAK, der Strafkammer, dem Landesgericht und der Staatsanwaltschaft unterzeichnete Protokoll über die Verwendung des Programmes Iudesk.

    Nur durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten kann das reibungslose Funktionieren des von der RAK und der Fürsorge- und Pensionskasse finanziete Programm gewährleistet werden.

    Trotz eines ausgesprochen schwierigen Starts, haben alle Gerichtskanzleien in den vergangenen Wochen die Verhandlungsdaten pünktlich übermittelt, die somit korrekt ins System erfasst wurden.

    Auch die Richter haben sich mit den Tablets vertraut gemacht und damit begonnen, die Verhandlungen über diese Geräte zu verwalten.

    Wir laden daher alle Mitglieder ein, im Sinne einer guten Zusammenarbeit, das unterzeichneten Protokolls zu berücksichtigen und einzuhalten, d.h.:

    1) die bereits erwähnte Anwendung „IUDesk“ auf ihren Geräten zu installieren und zu nutzen, um bei der „eigenen“ Verhandlung anwesend zu sein und ein Gedränge im Gerichtssaal zu vermeiden, wenn die Verhandlung nicht unmittelbar bevorsteht. Die IUDesk APP kann über die gängigen Stores heruntergeladen werden:

    “Apple Store”  (link) – “Google Play” (link) – “AppGallery”   (link)

    2) Wenn die IUDesk-Anwendung ordnungsgemäß und effizient funktioniert, sollte man den Gerichtssaal betreten, wenn die „eigene“ Verhandlung unmittelbar bevorsteht, und sich nicht länger als nötig im Gerichtssaal aufhalten;

    3) Halten Sie sich, außer in begründeten Fällen, an die vorgefertigte Verhandlungsliste;

    4) Wenn der Anwalt seine eigene Verhandlung vorrangig behandeln lassen muss, soll – zur leichteren Identifizierung des Verfahrens – die auf der Verhandlungsliste und in der Anwendung „IUDesk“ angeführte Nummer angegeben werden (eventuell auch die RGNR-Nummer und das Zeitfenster der Verhandlung).

    Damit das System optimal funktioniert, sind wir auf die wertvolle Mitarbeit aller Kolleginnen und Kollegen angewiesen.

    Letzte Änderung

    7 Dezember 2022, 17:11