Mitteilung Berechtigung Mitgliedsauweis für Zugang Gerichtsgebäude

Datum:
1 Juni 2023

    Wir teilen Ihnen mit, dass ab dem 01. Juni 2023 alle Anwälte, die dem Gerichtsbezirk Bozen angehören, mit ihrem von der RAK Bozen ausgestellten Anwaltsausweis über die vorgesehenen Drehkreuze Zugang zum Gerichtsgebäude erhalten werden.

    Das Verfahren zur Eingabe und Freischaltung der mit den Ausweisen verbundenen Codes für den Zugang zum Gericht über die Drehkreuze ist abgeschlossen.

    Allen Mitgliedern der Bozner Rechtsanwaltskammer (Anwälten und Praktikanten) wird daher vorübergehend der autonome Zugang durch die vorgesehenen Pforten gestattet, wodurch eine Kontrolle durch das Sicherheitspersonal vermieden wird.

    Um diese Berechtigung aufrechtzuerhalten, ist es erforderlich, das von diesem Büro vorbereitete und dieser Mitteilung beigefügte Antragsformular auszufüllen, es digital zu unterzeichnen (Pades) und bis zum 30.06.2023 an das Büro für Sicherheit und IT-Organisation über die E-Mail-Adresse informatica.procura.bolzano@giustizia.it zu senden.

    Zur leichteren Zuweisung des Antrags an den entsprechenden Anwalt, bitten wir Sie, das ausgefüllte Formular mit dem Namen des Antragstellers zu speichern (Nachname-Vorname.pdf).

    Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Mitglieder, die dies nicht durchgeführt haben, nicht mehr in der Lage sein, die Drehkreuze selbstständig zu öffnen, sondern müssen den öffentlichen Eingang benutzen und sich den üblichen Sicherheitskontrollen unterziehen.

    Bitte beachten Sie, dass die manuelle Öffnung der Drehkreuze durch das Empfangspersonal nicht mehr zulässig sein wird. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Mitglieder, die dies nicht durchgeführt haben, nicht mehr in der Lage sein, die Drehkreuze selbstständig zu öffnen, sondern müssen den öffentlichen Eingang benutzen und sich den üblichen Sicherheitskontrollen unterziehen.

    Diese Berechtigungen ermöglichen den Zugang zum Gebäude, insbesondere zu den Drehkreuzen und dem Eingang der Mediationsbüros, zu den folgenden Zeiten:

    Mo bis Fr von 8.00 bis 18.00 Uhr
    Samstag von 8.00 bis 13.00 Uhr.

    Hinsichtlich der Genehmigung für den Zugang zum Korridor der Staatsanwaltschaft mittels eines Ausweises während des Zeitraums von Montag bis Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr müssen diejenigen, die aus beruflichen Gründen Zugang zum Korridor der Staatsanwaltschaft benötigen, einen gesonderten Antrag auf einem mit dem Briefkopf versehenen Schreiben stellen, das an dieselbe E-Mail-Adresse mit denselben Angaben zu übermitteln ist.

    Die Zulassung des antragstellenden Anwalts unterliegt der Zustimmung des Staatsanwalts.

    Sollten Sie ein Problem mit der Nutzung Ihres Ausweises feststellen, bitten wir Sie, dies dem Büro für Informationssicherheit und Organisation der Staatsanwaltschaft unter informatica.procura.bolzano@giustizia.it zu melden, um zu prüfen, ob es sich um einen Fehler bei der Eingabe des entsprechenden Codes handelt oder auf einen Defekt des Ausweises zurückzuführen ist.

    AUSZUFÜLLENDES FORMULAR: Gesuch Freischaltung Ausweis für Zutritt Gerichtsgebäude

    Letzte Änderung

    1 Juni 2023, 10:47