Zugang zur Mediationsstelle

    Mit der schriftlichen Zustimmung aller Parteien kann das Mediationstreffen auch über Videokonferenz oder auch in gemischter Form (eine Partei ist anwesend, die andere ist per Videokonferenz zugeschaltet) stattfinden.

    Es wird daran erinnert, dass das erste Mediationstreffen in der vom Richter im Sinne des Art. 5 Abs. 2 G.v.D. 28/2010 angeordnete Mediation nicht nur rein informativen Charakter hat sondern bereits als Mediationssitzung gilt, weshalb nicht nur die Verwaltungsspesen sondern auch das Mediationsentgelt geschuldet sind.

    Vademecum für die Erstellung des Antrages auf Einleitung des Mediationsverfahrens

    Achtung: Die Einleitungs- und Mediationsspesen welche im Vademecum angeführt sind, wurden am 15.11.2023 aktualisiert. Hier der Link zur neuen Tabelle.


    Die ausgefüllten Mediationsanträge müssen gemeinsam mit der gesamten, vorher heruntergeladenen Dokumentation mittels PEC/ZEP an die Adresse odmfpec@oabzak.it übermittelt werden.

    Regeln für die telematisch abgewickelte Mediation (dd. 10.11.2020)

    Einvernehmensprotokoll für die vom Richter angeordnete Mediation

     


    Einsichtnahme in den Faszikel


    Letzte Änderung

    14 Februar 2024, 14:49