RAK BZ 14.04.2021: Weiterbildung: Übertragung der überschüssigen BGH 2020 auf 2021

Datum:
14 April 2021

    RS-Nr. 31-2021

    An alle Rechtsanwälte und Praktikanten mit Vertretungsbefugnis!

    Im reservierten Bereich von Sfera wurde nun der Modus („Taste“) aktiviert, der die Übertragung der im Jahr 2020 (jene über 5 davon 2 der obbligatorischen Materie) zu viel erworbenen Bildungsguthaben auf das Jahr 2021, laut Beschluss vom CNF ermöglicht.

    Die Übertragung muss spätestens bis zum 31.05.2021 erfolgen.

    Wir erinnern alle Mitglieder daran, dass die Jahre 2020 und 2021 als eigenständige Ausbildungsabschnitte zu betrachten sind (d.h. nicht in einem dreijährigen Ausbildungsabschnitt enthalten sind) mit den folgenden Merkmalen:

    • JAHR 2020: n. 5 BGH erforderlich (davon mindestens 2 in Pflichtfächern, d.h. Deontologie, Berufs- und Sozialversicherungsrecht und 3 in Nicht-Pflichtfächern)
    • JAHR 2021: n. 15 BGH erforderlich (davon mindestens 3 in Pflichtfächern und 12 in Nicht-Pflichtfächern)
    • Die dreijährige Ausbildungszeit wird (sofern nicht anders angegeben) mit dem Triennium 2022-2024 fortgesetzt.

    Dieser Vorgang kann selbständig durchgeführt werden, indem Sie auf den üblichen reservierten Bereich der Sfera-Anwendung (www.albosfera.it) zugreifen und die folgenden Anweisungen befolgen:

    Drücken Sie die Taste „Formazione-Weiterbildung“,

    wählen Sie den Ausbildungszeitraum ‚Anno transitorio 2020‘,
    drücken Sie die Taste ‚Eventi prenotati / frequentati‘,
    drücken Sie die Taste ‚Sposta crediti ad anno precedente‘ (d.h. auf die Taste “Pfeil nach links”).

    HINWEIS

    • Sobald die BGH von 2020 auf 2021 übertragen wurden, kann der Vorgang nicht mehr rückgängig gemacht werden: es wird daher dringend empfohlen sorgfältig zu klicken
    • Die Übertragung kann nur für die Gesamtzahl der in einer Veranstaltung erworbenen BGH erfolgen (wenn eine Veranstaltung beispielsweise mit 3 BGH bewertet wurde, können nicht 1 oder 2 BGH, sondern nur 3 übertragen werden)Wenn es notwendig ist, nur einen Teil der durch die Teilnahme an der Veranstaltung erworbenen BGH zu übertragen, muss ein spezieller Antrag per E-Mail an das Sekretariat der RAK gestellt werden, in dem ausdrücklich die betreffende Veranstaltung und die Anzahl der zu übertragende BGH angegeben werden
    • BGH, die aufgrund eines gesetzlich vorgesehenen Freistellungsgrundes (Krankheit, Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub) gewährt wurden, können nicht übertragen werden
    • Die Übertragung der BGH muss spätestens bis zum 31.05.2021 erfolgen.

    Letzte Änderung

    30 Dezember 2021, 14:05