RAK BZ 05.03.2021: Gemeinsame Mitteilung der Präsidenten der RAK und des LG BZ

Datum:
8 März 2021

    RS Nr. 23-21

    In letzter Zeit hat der Kammerrat zahlreiche Anfragen von Mitgliedern erhalten die darauf drängen, den zuständigen Gesundheitsbehörden unserer Provinz einen Antrag auf prioritärer Verabreichung des Impfstoffs Covid 19 zu übermitteln.

    Bei der Formulierung solcher Anfragen haben viele Kollegen auf die Beschlüsse einiger Gesundheitsbehörden verwiesen, wie z. B. jene der Regionen Sizilien und Toskana, welche die Beteiligten im Justizsektor in jene Kategorien aufgenommen haben, die vorrangig zu impfen sind, angesichts des nachgewiesenen Infektionsrisikos, dem sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind.

    Dies vorausgeschickt und weit davon entfernt, die Anerkennung einer als ungerecht empfundenen Begünstigung zugunsten der Anwälte zu fordern, hat es der Kammerrat stattdessen für sinnvoll erachtet einen derartigen Antrag zu stellen, der im Namen und im Interesse des gesamten Justizsektors und somit neben den Anwälten auch die Richter und die Verwaltungsangestellten, die im Justizpalast arbeiten mit einschließt, um durch eine Aktion der Vorbeugung und Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie an Ort und Stelle die Fortführung eines wesentlichen Dienstes gewährleistet zu sehen, wie zweifelsohne jener des Justizwesen ist, welcher institutionell für den Schutz der Rechte des Bürgers verantwortlich ist.

    Die Initiative hat das Interesse und die Wertschätzung der Präsidentin des Landesgerichts von Bozen gewonnen, mit welcher in den letzten Tagen die Vereinbarung getroffen wurde, dem Präsidenten der Provinz Bozen sowie den zuständigen lokalen Gesundheitsbehörden einen gemeinsamen Antrag zu übermitteln, der gemeinsam von den Präsidenten des Landesgerichts und der Rechtsanwaltskammer Bozen unterzeichnet wurde und darauf abzielt, dass all jene die, wie auch immer, im Justizpalast arbeiten und dort beruflich tätig sind die Möglichkeit erhalten, sich der Impfung zu unterziehen.

    Während wir diesem Rundschreiben die oben erwähnte gemeinsame Mitteilung beilegen, bleibt nur mehr auf eine positive Reaktion seitens der entsprechenden Behörden zu hoffen.

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    Letzte Änderung

    30 Dezember 2021, 13:49