RAK BZ 01.03.2021: Pressemitteilung RAK 23.02.2021

Datum:
2 März 2021

    RS Nr. 19-21

    Werte Kolleginnen und Kollegen,

    der jüngste Vorfall um den Richter Dr. Walter Pelino, der nach der Archivierung des Verfahrens gegen Alex Schwazer von Vertretern der WADA persönlich angegriffen wurde, hat den Kammerrat dazu veranlasst, im Einvernehmen mit der Strafkammer und der AIGA von Bozen in den Medien eine offizielle Stellungnahme zur Verteidigung der Arbeit des genannten Richters abzugeben, und zwar durch eine Pressemitteilung, die in den letzten Tagen in den lokalen Zeitungen veröffentlicht wurde und die im Anhang beigefügt ist.

    Es schien richtig, ein Verhalten zu stigmatisieren, das durch die heftige Kritik gegen den Richter indirekt auch unsere Berufskategorie angegriffen hat: wenn man nämlich davon ausgeht, dass die Verordnung der Archivierung das Ergebnis abwegiger Erwägungen des besagten Richters ist, bedeutet dies auch, dass das Engagement und die Professionalität, die die Verteidiger des Beschuldigten in dem Verfahren an den Tag gelegt haben, diskreditiert werden, indem die unablässige Suche nach der Wahrheit, die von der Verteidigung mit Beharrlichkeit betrieben und von denjenigen, die sich als Zensoren der vom Richter am Ende einer komplexen und detaillierten Untersuchung gezogenen Schlussfolgerungen betätigt haben, als nutzloses und irrelevantes Beiwerk abgetan wird.

    Dieser Richter hat also, im Gegensatz zu dem, was seine Verleumder behauptet haben, eine absolut begründete Entscheidung getroffen, eben weil sie – und ich möchte es noch einmal nachdrücklich wiederholen – auf unwiderlegbaren Beweisen verankert ist, die dank einer intelligenten und loyalen Verteidigungstätigkeit  hervorgetreten sind, die in Freiheit, Unabhängigkeit und Autonomie durchgeführt wurde und die „einfach“ die richtige Anerkennung in einem abschließenden gerichtlichen Akt des gesunden Menschenverstands gefunden hat.

    Paradoxerweise hat also gerade dieses Verfahren mehr denn je die Zentralität der Figur des Rechtsanwalts im Prozess hervorgehoben, im Einklang mit den Grundsätzen, die in der befürworteten Reform des Artikels 111 der Verfassung zum Ausdruck kommen, die dem Verteidiger eine primäre Rolle bei der Ausübung der Gerichtsbarkeit zuweist, die nicht mehr allein in der Verantwortung der richterlichen Instanz liegt.

    Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen, um einem ausgewogenen und mutigen Richter meine aufrichtige Hochachtung zu bekunden und den Kollegen unseres Gerichtssprengels zu danken, die täglich dafür kämpfen, die Achtung der Freiheiten und Grundrechte, unabhängig von den Gründen ihrer Mandanten, sowie die Regeln zum Schutz des „fairen Verfahrens“ zu gewährleisten, die die Rechtsanwälte selbst als unveräußerliches Prinzip unseres Rechtssystems gefordert haben.

    Ein herzlicher Gruß an alle, in der Hoffnung, dass so bald wie möglich ein Treffen in Anwesenheit, wenn auch nur in geselliger Runde, stattfindet, das uns endlich den Sinn für unsere Gemeinschaft zurückgibt, die von diesem unsichtbaren Monster, das uns zu lange fernhält, geschmäht wird!

    Pressemitteilung RAK_23.02.2021

    Letzte Änderung

    30 Dezember 2021, 13:47