PKH: Neuigkeiten über die Antragstellung

Datum:
22 Dezember 2023

    nach Besprechung mit den Richtern des Landesgerichts Bozen teilen wir mit, dass auch die Richter unseres Landesgerichts anders als bisher dazu übergehen werden, auch den Beitrag zum Unterhalt des minderjährigen Kindes (sei es direkt von einem Elternteil zugunsten des anderen oder im Wege des Forderungsübergangs durch die Autonome Provinz Bozen) in das Einkommen einzubeziehen, das für die Zulassung zur Prozesskostenhilfe zu berücksichtigen ist.

    Daher müssen bei allen Anträgen, die in Zukunft eingereicht werden, sowie bei den bereits eingereichten und noch nicht bearbeiteten Anträgen alle für Kinder erhaltenen Beiträge angegeben werden.

    Zum Schutz des Bürgers und zur Erleichterung der Arbeit der PSS-Kommission wird empfohlen, die einzelnen Einkommensbestandteile in der Selbstauskunft anzugeben.

    Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, dass sich die Eigenerklärung bei allen Anträgen, die ab dem 01.01.2024 eingereicht werden, auf das im Jahr 2023 bezogene Einkommen beziehen muss, auch wenn die Steuerunterlagen noch nicht vorliegen.

    Letzte Änderung

    16 Januar 2024, 08:40