Kammerbeitrag 2022

Datum:
7 Juni 2022

Zahlungstermin: 31.08.2022

Es wird mitgeteilt, dass die Aufforderungsschreiben zur Zahlung des für das Jahr 2022 und gemäß Art. 29 des Gesetzes Nr. 247 vom 31.12.2012 fälligen Jahresbeitrages, mittels ZEP und/oder E-Mail am 01.06.2022 übermittelt wurden.

Genannter Beitrag ist auch dann geschuldet, wenn keine Tätigkeit ausgeübt wird, man aber auch nur für einen Tag des Jahres 2022 im Rechtsanwaltsverzeichnis, einem der beigefügten Sonderverzeichnisse oder im Sonderverzeichnis der Rechtsanwaltsanwärter eingetragen ist.

Die Zahlung soll durch das Zahlungsportal PagoPA und innerhalb 31.08.2022 erfolgen.

Der Zahlungsschein ist im reservierten Bereich SFERA abrufbar.

mit den besten Grüßen

Der Schatzmeister
gez. RA Dr. Silvia PALER

Letzte Änderung

9 Juni 2022, 19:27