Geldwäsche Mitteilung Verdachtsmeldungen 2022
Datum:
14 März 2023
An alle Mitglieder!
Die Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet uns, jährlich mit unseren Mitgliedern zu überprüfen, wie viele Verdachtsmeldungen im Bereich der Geldwäsche im Jahr 2022 aufgetreten sind.
Daher bitten wir Sie, uns zu rein statistischen Zwecken mitzuteilen, ob und wie viele verdächtige Transaktionen Ihre Kanzlei im Jahr 2022 in Sachen Geldwäsche gemeldet hat. Wenn seitens Ihrer Kanzlei keine verdächtigen Transaktionen gemeldet wurden, brauchen Sie auf diese E-Mail nicht zu antworten.
Sollte es hingegen Meldungen gegeben haben, bitten wir Sie, uns bis zum 25. März 2023 die Anzahl der Vorfälle mitzuteilen, die sich ereignet haben”.
Wir kündigen bereits jetzt an, dass wir einen Fragebogen zum Thema Geldwäschebekämpfung verschicken werden, um vorerst nur zu statistischen Zwecken die Ordnungsmäßigkeit der Unternehmen zum Thema Geldwäschebekämpfung zu bewerten.
Mit den besten Grüßen Avv. RA Dr. Karl PFEIFER | Avv. RA Dr. Andrea ESPOSITO |
Letzte Änderung
14 März 2023, 17:22