CASSA FORENSE 29 07 2021: teilweise Befreiung der Sozialfürsorgebeiträge

Datum:
29 Juli 2021

    RS-Nr. 54-2021

    Nachstehend finden Sie die Mitteilung des Präsidenten der Cassa Forense über das „Freistellungsdekret“, die uns freundlicherweise von der Delegierten des Gerichtssprengels RA Dr. Antonella Garbin, zugesandt wurde, sowie den Text des interministeriellen Dekrets, in dem die Voraussetzungen für eine teilweise Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen aufgeführt sind.

    Bitte beachten Sie, dass die Leistung für Mitglieder mit einem Berufseinkommen von weniger als 50.000 € im Jahr 2019 gilt, die im Jahr 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 33 % zu verzeichnen haben.

    Die Cassa Forense bereitet derzeit die elektronische Verfahren für die Einreichung der Anträge gemäß Artikel 3, Absatz 3 des oben genannten Ministerialdekretes vor.

    Es ist zu beachten, dass der Antrag auf Befreiung bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden kann.

    ———- ANLAGEN ———-
    Mitteilung Präsident Cassa Forense 28 07 2021

    interministerielles Dekret 17.05.2021

     

    Letzte Änderung

    30 Dezember 2021, 14:29