Beschluss der Anwaltskammer Nr. 13 vom 9.12.2025: Nichtteilnahme an angemeldeten Fortbildungsveranstaltungen
Datum:
17 Dezember 2025
Der Inhalt des Beschlusses Nr. 13 vom 9.12.2025 wird hiermit weitergeleitet, mit der Bitte, ihn vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
13)- Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Bozen,
in Anbetracht der weit verbreiteten Praxis zahlreicher Mitglieder, sich für kostenlose Kurse und Fortbildungsveranstaltungen anzumelden, ohne dann daran teilzunehmen;
in Anbetracht der Tatsache, dass dieses Verhalten nicht nur andere Kollegen daran hindert, sich für Fortbildungsveranstaltungen anzumelden, sondern auch eine zusätzliche Arbeitsbelastung für das Sekretariat und einen Anstieg der Organisationskosten für die RAK zur Folge hat;
in der Überzeugung, dass ein solches Verhalten im Widerspruch zu den berufsethischen Pflichten der Korrektheit, Loyalität und institutionellen Zusammenarbeit steht;
in Anbetracht der Tatsache, dass das Anmeldesystem über das Portal Sfera die Löschung der Anmeldung bis 23:59 Uhr zwei Tage vor der Veranstaltung ermöglicht;
in Anbetracht der Tatsache, dass andere Anwaltskammern bereits Sanktionsmaßnahmen ergriffen haben, um dem betreffenden Missbrauch entgegenzuwirken;
b e s c h l i e ß t,
dass Mitglieder, die sich über das Portal Sfera für eine von der RAK Bozen organisierte oder mitorganisierte Fortbildungsveranstaltung anmelden und daran nicht teilnehmen können, verpflichtet sind, ihre Anmeldung mindestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung oder des Kurses zu löschen
Die zweimalige Nichtteilnahme, auch wenn sich diese nicht aufeinanderfolgend erfolgt, im Laufe desselben Semesters (Januar–Juni / Juli–Dezember), ohne dass die Löschung innerhalb der angegebenen Fristen erfolgt ist, hat zur Folge, dass das Mitglied bis zum Ende des laufenden Semesters keine weiteren Anmeldungen für Veranstaltungen vornehmen kann, die von der RAK Bozen organisiert oder mitorganisiert werden.
Dieser Beschluss tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Letzte Änderung
17 Dezember 2025, 11:32