Anpassung Einkommensgrenze Prozesskostenhilfe

Datum:
16 Juni 2023

    Es wird mitgeteilt, dass mit Ministerialdekret vom 10. Mai 2023, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik am 06.06.2023, die Einkommensgrenze für die Zulassung zur Prozesskostenhilfe angepasst wurde.

    Die gemäß Art. 76, Absatz 1, des Dekret des Präsidenten der Republik vom 30. Mai 2002, Nr. 115, festgesetzte Einkommensgrenze beträgt ab 21.06.2023  Euro 12.838,01.

    Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um alle Kollegen zu bitten, beim Ausfüllen der Anträge auf Prozesskostenhilfe sorgfältiger zu sein.

    Alle Hinweise zum korrekten Ausfüllen finden Sie auf der Website.

    Mit den besten Grüßen

    RA Dr. Nelly LESCIO
    Koordinatorin der Prozesskostenhilfekommission

    Letzte Änderung

    20 Juni 2023, 14:29