Änderung der Kriterien für die Beurteilung der ordnungsgemäßen

Datum:
12 Juni 2026

In der Anlage wird der Beschluss der Rechtsanwaltskammer Bozen zur Änderung der Kriterien für die Beurteilung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Fortbildungspflicht, wonach nun das Kalenderjahr vor Einreichung des Antrags (und nicht mehr die letzten drei Jahre) herangezogen wird, um die Fortbildungspflicht als ordnungsgemäß erfüllt anzusehen.


2026 04 14 delibera COA annualità da considerare ai fini della regolarità formativa degli iscritti

Letzte Änderung

12 Juni 2026, 08:44