Weiterbildungspflicht Jahr 2024 und kommende Weiterbildungsveranstaltung
Datum:
22 November 2024
Wir möchten alle Mitglieder daran erinnern, dass sich das Fortbildungsjahr 2024 dem Ende zuneigt und dass die bis zum 31.12.2024 zu erwerbenden Bildungsguthaben Nr.12 ordentliche Fortbildungspunkte + 3 in den Pflichtfächern Deontologie, Standesrecht oder Fürsorge sind.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Ausschuss die folgenden Fortbildungsveranstaltungen organisiert hat:
- 4.12.2024 “LA VOCE DEL MINORE NEL PROCESSO. ESPERIENZE A CONFRONTO” in Bozen, Don Bosco Saal im Rainerum, zusammen organisiert mit ONDIF Sektion Bozen. Die Veranstaltung ist mit Nr. 3 BGH anerkannt.
Hierbei handelt es sich um eine Fortbildungsveranstaltung, welche für den Verbleib im Verzeichnis der Sonderkuratoren für Minderjährige gilt.
- 6.12.2024 und 13.12.2024 “METODI DI CONTRASTO ALLE VIOLENZE DOMESTICHE E DI GENERE” in Bozen, Auditorium im Landhaus 12, Gamperstr. 1. Die Veranstaltung ist mit Nr. 8 BGH davon 1 BGH für Deontolgie anerkannt.
Hierbei handelt es sich um eine Fortbildungsveranstaltung, welche für die Eintragung in die Liste der Verteidiger von Frauen, die Opfer von Gewalt und Missbrauch geworden sind und Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag für die Rechtshilfe haben, gilt.
Weitere Informationen in Sfera.
- 6.12.2024 Workshop über künstliche Intelligenz für Rechtsanwälte im Saal Nr. 5 in der Handelskammer Bozen, gemeinsam mit dem Komitee für Chancengleichheit der Rechtsanwaltskammer Bozen organisiert. Die Veranstaltung ist mit Nr. 3 BGH anerkannt.
- 13.12.2024 “RAPPORTO DI LAVORO. DOVERE DI FEDELTA‘ vs. DIRITTO DI CRITICA” in Bozen, JosefSaal im Hotel Kolping, zusammen organisiert mit AGI. Die Veranstaltung ist mit Nr. 3 BGH anerkannt.
Anmeldungen über SFERA.
Es wird auch über die folgenden Fortbildungsveranstaltungen aufmerksam gemacht:
– Zyklus von Seminaren in Deontologie vom 10.10.2024 bis 29.11.2024
organisiert von der Unione Triveneta in Zusammenarbeit mit der Anwaltskammer von Padua, akkreditiert von der Anwaltskammer von Padua mit Nr. 3 Fortbildungspunkten in Deontologie für jedes Seminar;
– Mini Master Processo Tributario – vom 28.11.2024 bis 27.02.2025
Die Teilnahme am Mini-Master ist für die Anwälte der Rechtsanwaltskammer Bozen kostenlos, mit Ausnahme von Teilnehmern, die ohne triftigen Grund die Mindestteilnahme von 80 % der Dauer des Masterkurses nicht erreichen können und in diesem Fall einen Kostenbeitrag von 500,00 Euro zahlen müssen.
– Eigentumsverhältnisse und Rechte in der Gesellschaft mit Beschränkter Haftung – 29.11.2024
Zusätzlich zu den verschiedenen Angeboten gibt es auch das Möglichkeit, an kostenlosen Kursen teilzunehmen wie die Onlinekurse der Cassa Forense zur Pensionsfürsorge welche über deren Homepage in der Rubrik „FAD“ zugänglich sind https://servizi.cassaforense.it/CFor/eLearning/fad.cfm, und die als Pflichtfächer anerkannt werden.
Die Teilnahmebescheinigungen der im Jahr 2024 besuchten Kurse müssen bis spätestens 16.01.2025 in den reservierten Bereich von SFERA hochgeladen werden, um sie zu prüfen und die entsprechenden Kontrollen zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung zum Zwecke der Aktualisierung der verschiedenen Listen durchführen zu können.
Der CNF hat klargestellt, dass die Anerkennung von Bildungsguthaben an Kursen, die mittels FAD abgehalten werden, allein dem CNF vorbehalten ist, ohne Möglichkeit für die Ausschüsse der Anwaltskammern, dies autonom zu tun.
Es wird bestätigt, dass für jedweden Zweck, der die ordnungsgemäße Erfüllung der Fortbildungspflicht voraussetzt, die dem Antrag vorausgehenden 3 (drei) jeweils eigenständigen Jahre berücksichtigt werden.
Wir raten Ihnen, bevor Sie die Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Fortbildungspflicht unterschreiben, Ihre persönliche Position auf SFERA genau zu überprüfen, um nicht den bekannten Folgen bei der Erklärung von Umständen, die nicht der Wahrheit entsprechen, ausgesetzt zu werden.
Bezüglich Anträge auf Akkreditierung von Referaten oder Vorträgen gemäß Art. 20 Ziff. 3 Bst. a) des Reglements über die anwaltschaftliche Fortbildung wird darauf hingewiesen, dass diese nicht akkreditiert werden, wenn sie für die Ausbildung von Dritten im Allgemeinen und nicht von Juristen bestimmt sind (vgl. CNF-Stellungnahme vom 25.10.2017 Nr. 98).
Es wird auch darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, die Weiterbildungspflicht für das Jahr 2024 mit überschüssigen Bildungsguthaben aus den vorhergehenden Jahren auszugleichen, und folglich die Weiterbildungspflicht nicht erfüllt ist, sofern die für dieses Jahr vorgesehenen Bildungsguthaben nicht erworben wurden.
Dies mit dem Hinweis, dass in Ermangelung des Erwerbs von 15 Bildungsguthaben (davon 3 in Deontologie) im Laufe des alleinigen Jahres 2024, die erforderliche Bescheinigung über die erfolgte Fortbildungspflicht nicht ausgestellt werden kann, welche für die Eintragung oder den Verbleib in Verzeichnissen, die von spezifischen Bestimmungen oder Konventionen vorgesehen sind oder die jedenfalls von den Ausschüssen der Anwaltskammern, auch aufgrund von Anfragen seitens öffentlicher Körperschaften, angegeben oder geführt werden, um eine Kandidatur für die Bestellung zu Ämtern oder zum Prüfungskommissar anzunehmen sowie für die Zulassung von Praktikanten zur Tätigkeit in der eigenen Kanzlei.
Darüber hinaus kann der laut Art. 70, Abs. 6 der Berufsordnung vorgesehene disziplinarrechtliche Verstoß dem zuständigen Disziplinarrat gemeldet werden.
Programma Master Processo Tributario
locandina 4.12.2024 definitiva
Locandina AGI Tn-Bz 13 dicembre 2024
ASSETTI PROPRIETARI E DIRITTI NELLE SOCIETA A RESPONSABILITA LIMITATA (1)
EIGENTUMSVERHÄLTNISSE UND RECHTE IN DER GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (1)
Letzte Änderung
22 November 2024, 08:45