Der Sinn dieser Sprechstunde besteht darin, eine Nähe zwischen Bürger und Rechtsanwalt herzustellen, indem Informationen über die Rechte des Klienten in seiner Beziehung zum Rechtsanwalt gegeben werden. Derzeit wird die Sprechstunde jeden Montagvormittag, nach vorheriger Terminabsprache, am Sitz der Rechtsanwaltskammer abgehalten.
Jeder Bürger, der der Ansicht ist, dass ein eingetragener Rechtsanwalt sein Mandat nicht korrekt erfüllt hat, kann nicht nur zur Sprechstunde erscheinen, sondern auch dem Ausschuss der Rechtanwaltskammers eine Prüfungsanfrage vorlegen. Diese Prüfungsanfrage muss schriftlich und durch Unterlagen belegt sein.
Je detaillierter die Prüfungsanfrage ist, desto einfacher ist es für den Ausschuss der Rechtanwaltskammer, festzustellen, ob und in welchem Maße ein Rechtsanwalt eventuell gegen die Berufsordnung verstoßen hat.
Die vom Ausschuss der Rechtanwaltskammer erfolgte Prüfung bezieht sich nur auf die beruflich korrekte Ausübung des Mandates des Rechtsanwaltes und hat keinerlei unmittelbare juristische Wirkungen; dafür muss nämlich auf jeden Fall der Gerichtsweg beschritten werden.
Die Leistungen im Rahmen der Sprechstunde sind zur Gänze unentgeltlich.