Einladung zur Voranmeldung für einen zweijährigen Kurs im Bereich Strafrecht, der auch für die Aufnahme in die Liste der Pflichtverteidiger gültig ist
Datum:
10 April 2026
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
nach Rücksprache mit dem Präsidenten der Strafverteidigerkammer Bozen, Rechtsanwalt Alessandro Tonon, sowie mit dem Verantwortlichen der territorialen Fortbildung, Rechtsanwalt Carlo Bertacchi, und zur vorläufigen Erhebung des Interesses an einer Teilnahme, beabsichtigen die Strafverteidigerkammer und die Rechtsanwaltskammer Bozen, die Durchführung eines neuen zweijährigen Fort- und Weiterbildungskurses im Strafrecht zu prüfen, welcher auch für die Eintragung in die einheitliche nationale Liste der Pflichtverteidiger gültig ist.
Der Kurs wird gemäß den Kriterien der Verordnung der nationalen Rechtsanwaltskammer strukturiert sein, eine Dauer von zwei Jahren haben und aus mindestens 23 monatlichen Treffen zu jeweils vier Stunden bestehen (mindestens 90 Stunden).
Am Ende des Zweijahreszeitraums ist für jene Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die mindestens 80 % der Lehrveranstaltungen besucht haben, eine Abschlussprüfung vorgesehen. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für die Eintragung in die einheitliche nationale Liste der Pflichtverteidiger.
Um das Ausbildungsprogramm vorbereiten und den Kurs organisieren zu können, dessen Beginn voraussichtlich für September/Oktober 2026 vorgesehen ist, werden Interessierte ersucht, ihr Interesse bis zum 30. April 2026 per E-Mail an folgende Adresse zu bekunden: info@camerapenale.bz.it.
Der Kurs wird bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen aktiviert.
Letzte Änderung
10 April 2026, 09:32