Formulare für Anwälte
![]() ![]() Gesetz vom 02.02.2001 Nr.96 - Richtlinie 98/5/CE . Das Gesuch muss in italienischer Sprache verfasst und mit einer Stempelmarke zu 16,00 € versehen werden. Gemäß
Gesetz Nr.183 vom 12.11.2011 darf die Bestätigung nicht den Organen der
öffentlichen Verwaltung oder den privaten Betreibern öffentlicher
Dienste vorgelegt werden. Diese Bestimmung gilt nicht für Bestätigungen,
die fürs Ausland bestimmt sind. Um zu vermeiden, dass die Pensionsfürsorgebeiträge der "Cassa Forense" und der Jahresbeitrag des Folgejahres der Kammer bezahlt werden müssen, muss die Austragung aus dem Rechtsanwaltsverzeichnis innerhalb 31. Dezember von der Kammer beschlossen werden. Es ist ratsam, das Austragungsgesuch rechtzeitig (Ende November) abzugeben. ![]() Im Falle einer Verlegung der Eintragung in eine andere Rechtsanwaltskammerist es notwendig, bei der neuen RAK erneut um die Ermächtigung für die Zustellungen anzusuchen. ![]() Das Formular ist nur in italienischer Sprache verfügbar ![]() Das Formular ist nur in italienischer Sprache verfügbar AMTSVERTEIDIGUNGEN: Link zum Portal des CNF für die Hinterlegung der Anträge auf Eintragung, Verbleib und Löschung in das Einheitliche Nationale Verzeichnis der Amtsverteidiger vom CNF AMTSVERTEIDIGUNGEN: Homepage CNF Reglement Verzeichnis der Amtsverteidiger per Email an das Sekretariat der RAK schicken - aktual.16.12.2020 Sonderverzeichnis der Rechtsanwälte beim Kassationsgerichtshof: ![]() ![]() Verzeichnis der unabhängigen Experten für die verhandelte Beilegung der Unternehmenskrise nach Art. 3 GD Nr. 118/2021, umgewandelt mit Gesetz Nr. 147/20214, geführt bei der zuständigen Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer ![]() ![]() MEDIATION
(die Gesuche auf Eintragung in das Verzeichnis der Mediatioren werden über die Kammer ans Ministerium gesendet)
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Wichtige Anmerkung:
Das Ministerium stellt für die Eintragung in die Listen der Mediatoren im Sinne des GVD Nr. 28/2010 und des Dekrets Nr. 180/2010 eigene Formulare zur Verfügung. Diese Dokumente stehen nur in italienischer Sprache zur Verfügung. Weitere Informationen und Formulare zum Thema Mediation im Menupunkt "Bürgerservice/Mediation" - hier
VERHANDLUNGEN MIT RECHTSBEISTAND Modalitäten der Hinterlegung der Vereinbarungen: Der CNF hat das Portal für die Hinterlegung der aus
den Verhandlungen mit Rechtsbeistand hervorgehenden Vereinbarungen aktiviert, um der nationalen permanenten Beobachtungsstelle über die Rechtsprechung
die Möglichkeit der Erhebungen, wie vom Art. 11, Absatz 2 des D.L. n. 132/2014,
umgewandelt mit Änderungen in das Gesetz n. 162/2014, wahrzunehmen. Bei jeder Hinterlegung wird die
Rechtsanwaltskammer, welche der Verwendung des Programms zugestimmt hat, eine
PEC mit dem Text der Vereinbarung und der Anmerkung der Hinterlegung mit den
allgemeinen Daten der Vereinbarung übermittelt. Es wird der RAK überlassen die
Dokumentation gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Privacy zu
archivieren. WEITERBILDUNG Weiter zu den Formularen der Pflichtfortbildung.
PENSIONSFÜRSORGEKASSE DER RECHTSANWÄLTE - "CASSA FORENSE": www.cassaforense.it
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