Verfahrenshilfe auf Staatskosten Den weniger wohlhabenden Bürgern wird die Verteidigung in einem Zivil- Straf- oder Verwaltungsverfahren garantiert. Wer über ein jährliches Einkommen von unter Euro 11.746,68 verfügt, kann ein Gesuch auf Prozesskostenhilfe, mittels einen aus den unten angeführten Verzeichnis ausgewählten Rechtsanwalt beantragen, so dass sie keine Kosten zu tragen haben. Es fallen keinerlei Kosten an. Das Anwaltshonorar (und die eventuellen anderen Ausgaben, die im Laufe des Gerichtsverfahren anfallen, wie zum Beispiel Gutachten oder Übersetzungen) werden direkt von der Staatskasse an den Rechtsanwalt bezahlt. Der Dienst der Information zugunsten der Bürger wird jeweils am
Mittwoch, von 09:30 bis 11:30 Uhr
am Sitz der Anwaltskammer, Justizpalast, III. Stock, von Seiten der im Verzeichnis eingetragenen Rechtsanwälte gewährleistet. Der Dienst ist nur mit Terminvereinbarung gestattet. Die Terminvereinbarung kann während der Öffnungszeiten telefonisch unter der Nummer 0471056111 vorgemerkt werden. => Anweisungen für Rechtsanwälte der Senegalesischen Staatsbürger des Botschafters in Italien für die Republik Senegal: qui Verzeichnis der zugelassenen Anwälte für die Prozesskostenhilfe Laut Art. 81 des Einheitstextes ist der Kammerausschuss für die Führung des Verzeichnisses der zur Verfahrenshilfe auf Staatskosten zugelassenen Rechtsanwälte zuständig. (Anfrage des Rechtsanwaltes, Bewertung des Kammerausschusses hinsichtlich spezifischer beruflicher Erfahrung; keinerlei Disziplinarstrafen, Eintragung im Anwaltsregister seit zumindest 2 Jahren). ![]() ![]() ![]() ![]() Diesbezügliche Gesetzestexte
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