Die Mediation Die Mediation ist ein Verfahren, das von einem professionellen und neutralen Mediator geleitet wird. Durch den Einsatz spezieller Techniken ermöglicht der Mediator systematisch den Dialog zwischen den streitenden Parteien, um sie möglichst zu einer friedlichen Beilegung des Streits zu bewegen. Die Rechtsanwaltskammer Bozen hat einen Mediationsservice eingerichtet, der sich als Alternativlösung zu Gerichtsverfahren versteht. Die Parteien können sich an diese Einrichtung wenden, um zu versuchen, die zwischen ihnen entstandene Streitigkeit zu beenden. Genau dies soll durch den Mediator, also einem neutralen, unabhängigen Dritten erreicht werden, mit dessen Hilfe versucht wird, eine freundschaftliche Lösung zu finden, die auf dem tatsächlichen Willen der Parteien basiert und zwischen diese dann die juristische Rechtskraft eines Vertrags annimmt. Im gegenteiligen Fall können die Parteien das Verfahren jederzeit abbrechen. Zusammensetztung der Mediationsstelle:
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 9:30 bis 11:30 Uhr Dienstag geschlossen Gerichtsplatz, 1 - 39100 Bozen
Erdgeschoss - Eingang Landesgericht Bozen Seite Duca-d'Aosta-Allee Tel. 0471 056111 Fax 0471 056112 E-mail: mediationsstelle(at)anwaltskammer.bz.it pec: odmfpec(at)oabzak.it Der Zutritt zu den Büros ist nur mit Terminvereinbarung gestattet! IBAN: IT17 K060 4511 6070 0000 5003 021 Die EINZAHLUNG der Verwaltungsspesen und die HINTERLEGUNG des Antrages sollen gleichzeitig erfolgen; gilt die antragstellende Partei als unbekannt, so wird der Betrag nach 12 Tagen ab Überweisung zurücküberwiesen. ![]() * * * ONLINEAUSFÜLLEN des Mediationsantrages: hier Die Anträge können mittles PEC odmfpec@oabzak.it eingereicht werden. RESERVIERTER ZUGANG DES/DER MEDIATORS/MEDIATORIN: hier ![]() ![]() ![]() ![]() (die Gesuche auf Eintragung in das Verzeichnis der Mediatioren müssen von der Kammer an das Ministerium gesendet werden)
![]() ![]() ![]() ![]() Bei Fälligkeit des Weiterbildungsbienniums abzugeben: ![]() Wichtige Anmerkung: Das Ministerium stellt für die Eintragung in die Listen der Mediatoren im Sinne des GVD Nr. 28/2010 und des Dekrets Nr. 180/2010 eigene Formulare zur Verfügung. Diese Dokumente stehen nur in italienischer Sprache zur Verfügung. Der Mediator muss ein in der Rechtsanwaltskammer Bozen eingetragener Rechtsanwalt sein (Art.12 Statut Mediationsstelle). - D.lgs.28/10 abgeändert mit D.L. 69/13, umgewandelt mit Gesetz 98/13 - D.M. 180/2010, abgeändert vom D.M. 145/2011 (in Kraft seit 26.08.2011) und vom D.M. 139/2014 (in Kraft seit 24.09.2014) - Beschluss der Rechtsanwaltskammer Bozen Nr. 15 vom 03.11.2014 bezüglich Unvereinbarkeit und Interessenskonflikt des Mediators |
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