Überschuldungsstelle Diese Rechtsanwaltskammer hat in Umsetzung des Gesetzes Nr. 3/2012 die so genannte Überschuldungsstelle (OCC) gegründet. Dieselbe wurde mit Datum 09.08.2017 in der Sektion A unter Nr. 127 im Register der Überschuldungsstellen, welches vom Justizministerium geführt wird, eingetragen. Mit der Gründung der Überschuldungsstelle hat die Rechtsanwaltskammer die Absicht verfolgt, ein neues Instrument zur Verfügung zu stellen, um Krisensituationen jener Rechtssubjekte entgegenzutreten, die keinen Konkurs anmelden, noch von anderen Insolvenzverfahren Gebrauch machen können, mit dem Versuch, die Schulden zu stunden und Vereinbarungen mit den Gläubigern zu treffen. Von dieser neuen Stelle können alle Verbraucher, Freiberufler, kleine Handwerksbetriebe, Landwirte, Start Up und nicht gewinnorientierte Körperschaften Gebrauch machen. Für den Fall, dass kein Überschuldungsplan erstellt, oder derselbe vom Gericht abgewiesen wird, kann der Schuldner dennoch Insolvenz anmelden. Während der Durchführung des Verfahrens sind alle Vollstreckungshandlungen vom Richter ausgesetzt. Nach Abschluss des Verfahrens ist der Schuldner schuldenfrei. Die Kosten sind vom Ministerialdekret festgelegt und dem Schuldner von Anfang an bekannt. Zusammensetzung der Überschuldungsstelle (ÜSS): Präsident: RA Dr. Franco BIASI Schatzmeister: RA Dr. Silvia PALER Sekretär: RA Dr. Andrea ESPOSITO Vorstandsmitglied: RA Dr. Nelly LESCIO wissenschaftlicher Koordinator: Prof. Giovanni LOMBARDO Verantwortliche der Dienststelle: RA Dr. Annalisa ESPOSITO Verwaltungssekretariat: dr. Claudia MAZZA Anschrift: Überschuldungsstelle der Rechtsanwaltskammer Bozen (ÜSS) Öffnungszeiten für den Parteienverkehr: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 9:30 - 11:30 Uhr Dienstag geschlossen Gerichtsplatz 1 – 39100 Bozen Erdgeschoss – Eingang Landesgericht Duca-d'Aosta-Strasse Tel. 0471 056111 - fax 0471 056112 e-mail: uss(at)anwaltskammer.bz.it pec: sovraindebitamento.bz(at)pec.it IBAN IT93 O030 6911 6191 0000 0007 374 - Bank Intesa San Paolo - neue IBAN Die Einzahlung der Verwaltungsspesen und die Hinterlegung des Antrages sollen gleichzeitig erfolgen. Das Büro bleibt am 03.06.2022 und 06.06.2022 geschlossen! * * * Sektion Download: => Statut der DfÜ (PDG vom 20.04.2021) => Verfahrensordnung der DfÜ (PDG vom 05.10.2021) => Tarifordnung der DfÜ (PDG vom 20.04.2021) => Vademecum zur Einleitung eines Überschuldungsverfahrens (vom 19/05/2020) Anträge können mittels PEC sovraindebitamento.bz(at)pec.it übermittelt werden. Verzeichnis der Überschuldungsverwalter: Gesetzgebung: - L. 03/2012 - DM. 202/2014 - L. 176/2020 Zugewiesene Aufträge: Gemäß DM. 202/14, Art. 6, Komma 3, werden die vom verantwortlichen der Dienststelle zum Stand vom 31.12.2021 zugewiesenen Aufträge veröffentlicht: |
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