Verfahrenshilfe auf Staatskosten

Den weniger wohlhabenden Bürgern wird die Verteidigung in einem Zivil- Straf- oder Verwaltungsverfahren garantiert. Wer über ein jährliches Einkommen von unter Euro 10.628,16 verfügt, kann ein Gesuch einreichen, um Verfahrenshilfe auf Staatskosten zu beantragen und dann einen Rechtsanwalt zu ernennen, der aus  einem eigenen Verzeichnis ausgesucht wird. Es fallen keinerlei Kosten an. Das Anwaltshonorar (und die eventuellen anderen Ausgaben, die im Laufe des Gerichtsverfahren anfallen, wie zum Beispiel Gutachten oder Übersetzungen) werden direkt von der Staatskasse an den Rechtsanwalt bezahlt.

Der Dienst der Information, der Beratung und des Beistandes bei der Einreichung der Anträge auf Zulassung zur Rechtskostenhilfe zugunsten der Bürger wird in Tagen
 
Montag und Mittwoch, von 10.00 bis 12.00 Uhr
 
am Sitz der Anwaltskammer, Justizpalast, III. Stock, von Seiten der im Verzeichnis eingetragenen Rechtsanwälte gewährleistet.
 

 
Diesbezügliche Gesetzestexte

Gesuchsformular  für den Antrag auf Zulassung


Verzeichnis der zugelassenen Anwälte

Laut Art. 81 des Einheitstextes ist der Kammerausschuss für die Führung des Verzeichnisses der zur Verfahrenshilfe auf  Staatskosten zugelassenen Rechtsanwälte zuständig. (Anfrage des Rechtsanwaltes, Bewertung des Kammerausschusses hinsichtlich spezifischer beruflicher Erfahrung; keinerlei Disziplinarstrafen, Eintragung im Anwaltsregister seit zumindest 2 Jahren).

Zum aktualisierten Verzeichnis zum Stand vom 22.02.2011

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