Mediation (Schlichtung)

Die Mediation (Schlichtung) ist ein freiwilliges Verfahren, das von einem professionellen und neutralen Mediator (Schlichter) geleitet wird. Durch den Einsatz spezieller Techniken ermöglicht der Mediator systematisch den Dialog zwischen den streitenden Parteien, um sie möglichst zu einer  friedlichen Beilegung des Streits zu bewegen.

Die Rechtsanwaltskammer Bozen hat einen Mediationsservice eingerichtet, der sich als Alternativlösung zu Gerichtsverfahren versteht.

Die Parteien können sich an diese Einrichtung wenden, um zu versuchen, die zwischen ihnen entstandene Streitigkeit zu beenden. Genau dies soll durch den Mediator, also einem neutralen,  unabhängigen Dritten erreicht werden, mit dessen Hilfe versucht wird, eine freundschaftliche Lösung zu finden, die auf dem tatsächlichen Willen der Parteien basiert und zwischen diesel dann die juristische Rechtskraft eines Vertrags annimmt. Im gegenteiligen Fall können die Parteien das Verfahren jederzeit abbrechen.
Für weitere Informationen: Kontakt
 
 
Öffnungszeiten Sekretariat Mediationsstelle
MO-FR von 9:30-12:00 Uhr
Gerichtsplatz, 1 - 39100 Bozen
Erdgeschoss Eingang Landesgericht Bozen
Seite Duca-d'Aosta-Allee
Tel. 0471 056111  Fax: 0471 056112
  
 Statut der Mediationsstelle
 Verfahrensordnung
 Verhaltensregeln des Mediators
 Tabelle Vergütungen (Auszug aus der Verfahrensordung)
 Antrag auf Einleitung eines Mediationsverfahrens
 Antrag auf Einleitung eines Mediationsverfahrens
 gemeinsamer Antrag auf Einleitung eines Mediationsverfahrens
 
 
Eintragung in die Liste der Mediatoren:
(die Gesuche auf Eintragung in das Verzeichnis der Mediatioren werden über die Kammer ans Ministerium gesendet)
 
 Gesuch  an die Mediationsstelle
  Gesuch A: Eintragung in die Liste der Mediatoren
 Gesuch B: Eintragung in die Liste der internationalen Mediatoren "esperti materia internazionale"
  Gesuch C: Eintragung in die Liste der Mediatoren "esperti materia rapporti di consumo"
 
Wichtige Anmerkung:
Das Ministerium stellt für die Eintragung in die Listen der Mediatoren  im Sinne des GVD Nr. 28/2010 und des Dekrets Nr. 180/2010 eigene Formulare zur Verfügung. Diese Dokumente stehen nur in italienischer Sprache zur Verfügung.
Der Mediator muss ein in der Rechtsanwaltskammer Bozen eingetragener Rechtsanwalt sein (Art.12 Statut Mediationsstelle).
 
 
Sprechstunde
für Informationen
und Beschwerden

Anwaltskosten

Verfahrenshilfe
auf Staatskosten

Amtsverteidiger

Mediation