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Mediation (Schlichtung)
Die Mediation (Schlichtung) ist ein freiwilliges Verfahren, das von einem professionellen und neutralen Mediator (Schlichter) geleitet wird. Durch den Einsatz spezieller Techniken ermöglicht der Mediator systematisch den Dialog zwischen den streitenden Parteien, um sie möglichst zu einer friedlichen Beilegung des Streits zu bewegen. Die Rechtsanwaltskammer Bozen hat einen Mediationsservice eingerichtet, der sich als Alternativlösung zu Gerichtsverfahren versteht. Die Parteien können sich an diese Einrichtung wenden, um zu versuchen, die zwischen ihnen entstandene Streitigkeit zu beenden. Genau dies soll durch den Mediator, also einem neutralen, unabhängigen Dritten erreicht werden, mit dessen Hilfe versucht wird, eine freundschaftliche Lösung zu finden, die auf dem tatsächlichen Willen der Parteien basiert und zwischen diesel dann die juristische Rechtskraft eines Vertrags annimmt. Im gegenteiligen Fall können die Parteien das Verfahren jederzeit abbrechen. Für weitere Informationen: Kontakt Öffnungszeiten Sekretariat Mediationsstelle
MO-FR von 9:30-12:00 Uhr
Gerichtsplatz, 1 - 39100 Bozen
Erdgeschoss Eingang Landesgericht Bozen Seite Duca-d'Aosta-Allee Tel. 0471 056111 Fax: 0471 056112
Eintragung in die Liste der Mediatoren:
(die Gesuche auf Eintragung in das Verzeichnis der Mediatioren werden über die Kammer ans Ministerium gesendet)
Wichtige Anmerkung:
Das Ministerium stellt für die Eintragung in die Listen der Mediatoren im Sinne des GVD Nr. 28/2010 und des Dekrets Nr. 180/2010 eigene Formulare zur Verfügung. Diese Dokumente stehen nur in italienischer Sprache zur Verfügung. Der Mediator muss ein in der Rechtsanwaltskammer Bozen eingetragener Rechtsanwalt sein (Art.12 Statut Mediationsstelle).
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