|
Anwaltskosten
Ausser im Fall einer anderslautenden, schriftlichen Vereinbarung, sind die Anwaltskosten (Honorar und Spesen) durch den Tarifsatz der Rechtsanwälte (Tariffa Professionale Forense) geregelt, der vom Dekret des Justizministerium 8.4.3004, Nr. 127 genehmigt wurde. Der Kammerausschuss ist – nur auf Ansuchen des Rechtsanwaltes – zuständig für eine Stellungnahme bezüglich des Anwaltshonorars. |
|