| Rechtssprechung des Nationalen Ausschusses der Rechtsanwaltschaft Es ist möglich, gegen die Entscheidungen des Ausschusses der Rechtsanwaltskammern Berufung beim Nationalen Ausschuss der Rechtsanwaltschaft, der in Rom seinen Sitz hat, einzulegen. Auf der Internetseite des Nationalen Ausschusses der Rechtanwaltschaft ist es möglich, eine detallierte Rechtssprechungsrecherche durchzuführen. Weiter: www.consiglionazionaleforense.it |
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