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Die Berufsordnung der Rechtsanwälte
Die Präambel der Berufsordnung der Rechtsanwälte sieht folgendes vor: Der Rechtsanwalt übt seine Tätigkeit in voller Freiheit, Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zur Wahrung der Rechte und Interessen der Person aus, indem er die Kenntnis der Gesetze gewährleistet und so zur Verwirklichung der Rechtsordnung für die Ziele der Rechtspflege beiträgt. In der Ausübung seiner Aufgabe wacht der Rechtsanwalt über die Übereinstimmung der Gesetze mit den Grundsätzen der Verfassung, in Achtung des Abkommens über den Schutz der Menschenrechte und der Rechtsordnung der Gemeinschaft; er garantiert das Recht auf Freiheit und Sicherheit und die Unverletzlichkeit der Verteidigung; er gewährleistet die Rechtmäßigkeit des Gerichtsverfahrens und des Dialogs im Prozess. Die Normen der Berufsordnung sind wesentlich für die Verwirklichung und die Bewahrung dieser Werte. Weiter: Berufsordnung der Rechtsanwälte |
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